Allgemeinen Verkaufsbedingungen
Artikel 1 - GEGENSTAND
Der Vertrag saisonbedingten Mietens ist für den exklusiven Gebrauch des Mietens reserviert, das dem individuellen Unternehmen Men Million Euro Loc, Eigentümer der Güter gehört, die in Mieten gestellt wurden. Diese Wohnungen können nicht als Hauptwohnung benutzt werden, oder selbe sekundär und der Mieter kann dort keine kommerzielle, handwerkliche oder professionelle Tätigkeit ausüben.
Artikel 2 - DAUER DES AUFEBTHALT
Der Unterzeichnermieter des vorliegenden Vertrags, der für eine bestimmte Dauer abgeschlossen wurde, kann sich in keinem Umstand von einem irgendeinen Recht auf Aufrechterhaltung in den Orten am Ende des Aufenthaltes vorherrschen.
Artikel 3 - VERTRAGSSCHLUSS
> Reservierung durch den Mieter:
Der Mieter, der eine Reservierung durchführt, unterzeichnet und schickt an Eigentümer zwei beispielhaft unterzeichnet des Mietvertrages zurück, der dringend von einer Anzahlung von 25% des Gesamtbetrags des Mietens begleitet wurde. Der Saldo des Mietens ist, spätestens 30 Tage vor dem Eingang in den Orten zu überweisen.
> Bestätigung durch Men Million Euro Loc:
Innerhalb von 10 Tagen vom Eingang der Reservierungsanzahlung an macht der Eigentümer eine Post:
- oder bestätigt am Mieter die Verfügbarkeit der Wohnung, die Verpflichtung der Teile, die fest werden. Diese Post wird vom zweiten Exemplar des Mietvertrages begleitet, der vom Eigentümer unterzeichnet wurde.
- das heißt erstattet am Mieter integral die gezahlte Summe zurück, die Wohnung, die vom Mieter gewählt wurde, der für die gewünschte Periode nicht mehr verfügbar ist.
> Natur der Verpflichtung:
Das Mieten, das zwischen den Teilen des vorliegenden Vertrags abgeschlossen wurde, kann in keinem Fall Dritten, natürlichen oder juristischen Personen sogar zum Teil zugute kommen, außer schriftlichem Abkommen des Eigentümers. Jeder Verstoß gegen diesen letzten Abschnitt könnte die unmittelbare Auflösung des Mietens an den Unrechten des Mieters bewirken, das Produkt des Mietens bleibt am Eigentümer definitiv erworben.
Artikel 4 - ANNULLIERUNG
Jede Annullierung muß per Einschreiben oder durch Telegramm bekanntgegeben werden. Für jede Annullierung wegen des Mieters wird der Eigentümer die folgenden Summen beibehalten:
o Annullierung mehr als dreißig Tag vor dem Beginn des Aufenthaltes: die Anzahlung bleibt erworben.
o Annullierung zwischen dem dreißigsten Teil und der achte Tag vor dem Beginn des Aufenthaltes: 50% des Betrages des Aufenthaltes.
o Annullierung weniger als acht Tage vor dem Beginn des Aufenthaltes oder nicht Vorstellung des Mieters: 100% des Betrages des Aufenthaltes.
Für jede Annullierung wegen des Eigentümers außer, falls sie durch Umstände mit höherer Gewalt aufgedrängt würde, dem Mieter zusätzlich zu den gezahlten Summen wird ein Zuschuß erhalten, der der Summe entspricht, die der Anzahlung entspricht.
Artikel 5 - ANGEKOMMEN
Der Mieter muß sich der festgelegte Tag vorstellen, und an der Stunde, die auf dem vorliegenden Mietvertrag erwähnt im allgemeinen der Samstag um 16 h. bei später Ankunft oder unterschieden wurde, muß der Mieter den Eigentümer oder seinen Vertreter verständigen.
Artikel 6 - BENUTZUNG
Die Wohnungen dürfen nicht unter keinem Vorwand durch eine Anzahl von Personen besetzt werden, die höher ist als jene, die auf dem vorliegenden Mietvertrag außer Bewilligung des Eigentümers angegeben ist. Gegebenenfalls kann der Eigentümer einen Mietszusatz fordern oder den Eingang in den Orten ablehnen.
Artikel 7 - STAND der DINGE
Ein Inventar wird zusammen aufgestellt und wird vom Mieter und Eigentümer oder seinem Vertreter bei der Ankunft und am Anfang der Wohnung unterzeichnet. Dieses Inventar stellt die Referenz allein bei Rechtsstreit dar, was den Stand der Dinge betrifft. Der Stand der Sauberkeit der Wohnung bei der Ankunft des Mieters muß im Stand der Dinge festgestellt werden. Die Reinigung der Räume geht zu Lasten des Mieters während der Mietperiode und vor ihrem Start. Jede Anomalie oder jedes Problem, die zu Beschwerde Anlaß geben, muß spätestens vom Mieter mitgeteilt werden es Tag nach der Eingang in den Orten.
Artikel 8 - MIETE - GARANTIEABLAGERUNG
Die Beträge der Miete, die alle Steuern umfassen, und der Garantieablagerung werden Ihnen im Mietvertrag festgelegt. Die Lasten pécisées auf dem Mietvertrag.
Von seiner Ankunft an an der Überreichung der Schlüssel wird der Mieter in den Händen des Eigentümers oder seines Vertreters eine Summe zahlen, deren Betrag im vorliegenden Mietvertrag definiert wird als Garantieablagerung, um von den Schäden zu antworten, die den beweglichen oder anderen Gegenständen zugefügt werden könnten, die die gemieteten Orte ausstatten. Jeder verlorene, gebrochene, verschlechterte oder beschädigte Gegenstand muß ersetzt oder an den Eigentümer an seinem Wert des Austauschs durch den Mieter zurückgezahlt werden, der sich dazu zwingt. Diese nicht produktive Ablagerung der Garantie von Interessen kann in keinem Fall als die Zahlung eines Teiles der Miete angesehen werden. Nach der widersprüchlichen Schaffung des Stands der Dinge des Ausganges wird diese Garantieablagerung zurückerstattet, Schlußfolgerung dazu geführte der Überreichungskosten in Stand der Dinge, wenn Verschlechterungen festgestellt würden. Bei vorweggenommenem Start, der die Schaffung des Stands der Dinge am selben Tag des Starts des Mieters verhindert, wird die Garantieablagerung vom Eigentümer in einer Frist verwiesen, die keine Woche überschreitet.
Artikel 9 - VERSICHERUNG
Der Mieter muß einer gegen die Flugrisiken, Feuer und Schäden der Gewässer für ihre Mietsrisiken als auch für die in Mieten gegebenen Möbel sowie für die Rückgriffe der Nachbarn offenkundig bekannten Versicherungsgesellschaft, sowohl garantiert werden und davon an erster Anforderung des Eigentümers zu rechtfertigen. Infolgedessen lehnt letztere ab jede Verantwortung für den Rückgriff, den seine Versicherungsgesellschaft gegen den Mieter bei Schaden ausüben könnte.
Artikel 10 - des MIETERS HAUPTVERPFLICHTUNGEN
Der Mieter wird gehalten:
1 die Orte nur bourgeoisement außer der Ausübung jedes Handels Beruf oder Industrie, den Mieter zu besetzen, die feststellen, daß dieses Mieten ihm nur als provisorischer Wohnsitz und Vergnügen bewilligt wird, Hauptbedingung, ohne die dieses Mieten ihm nicht bewilligt worden wäre.
2 nichts zu machen, das von seiner Tatsache oder wegen seiner Familie oder ihrer Beziehungen der Ruhe der Nachbarschaft schaden kann.
3 die Orte persönlich besetzen und in keinem Fall können untervermieten sogar kostenlos noch seine Rechte diesem Mieten nachzugeben außer schriftlichem Abkommen des Eigentümers.
4 unter keinem Vorwand zu können meublants Möbel, Ausnahme lagern, die für das Leinen und Gegenstandsmenüs gemacht wurde.
5 keine Änderung zu machen noch Änderung in der Bestimmung der Möbel und der Orte.
6-für von den Gründen der Hygiene und der Sauberkeit des Gartens werden die Tiere nicht außer vorheriger Genehmigung des Eigentümers angenommen. Gegebenenfalls muß der Mieter darauf achten, daß das Tier keinen Schaden, noch keine Genußverwirrung in der Nachbarschaft verursacht.
7 während des Mietens in den gemieteten Orten die Arbeiten ausführen lassen, deren offenkundige Dringlichkeit ihren Transfer nicht erlaubt.
8 die gemieteten Orte unterhalten und sie in gutem Zustand der Sauberkeit und von Mietsreparaturen am Ende des Aufenthaltes zurückgeben.
9 sofort den Eigentümer oder seinen Vertreter jedes Schadens und der Verschlechterungen informieren, die in den gemieteten Orten eintreten, selbst wenn sich daraus kein offensichtlicher Schaden ergibt.
10 von den Verschlechterungen und Verlusten antworten, die durch sein sauber es ankommen, macht, oder durch die Tatsache der Personen seines Hauses während des Genusses der Wohnung, es sei denn, er beweist nur sie stattgefunden ohne seinen Fehler noch jener der über- bezeichneten Personen.
Artikel 11 - RECHTSSTREITE
Jede Beschwerde betreffend den Stand der Dinge und betreffend den beschreibenden Stand bei einem Mieten muß Men Million Euro Loc innerhalb von 3 Tagen vom Eingang in den Orten an unterbreitet werden. Jede andere Beschwerde muß ihm möglichst bald per Schreiben übermittelt werden
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